Online-Schalter
Johannes Zwygart
Tel. 061 971 75 12
Privatpersonen erhalten Adressauskünfte am Schalter oder telefonisch. Firmen können ein schriftliches Gesuch mit einem Interessensnachweis per Post oder per E-Mail einreichen. Die Gebühr pro Adressauskunft ist Fr. 10.--.
Amtsstellen erhalten telefonisch kostenlos Auskunft.
Zuzug (Anmeldung)
Persönliche Anmeldung oder eUmzug innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizer BürgerInnen:
-Amtlicher Ausweis
-Familienbüchlein oder Familienausweis, bei unehelichen Kindern: Geburtsschein
-Krankenkassenkarte
-Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige:
-Pass und Ausländerausweis
-Eheschein, Familienbüchlein (bei minderjährigen Kindern)
-Krankenkassenkarte
-Mietvertrag
bei Zuzug aus Ausland : Arbeitsvertrag
Umzug
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Ferner sind die Adressänderungen zu melden:
Post, EBL, Motorfahrzeugkontrolle, Krankenkasse, Banken, Versicherungen etc.
Wegzug (Abmeldung)
Wegzüge sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle per eUmzug oder persönlich zu melden.
Für die Abmeldung wird ein amtlicher Ausweis, bei ausländischen Staatsangehörigen, den Ausländerausweis benötigt.
Militär- und Zivilschutzpflichtige haben die Adressänderung unter Einsendung des Dienstbüchleins beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal, zu melden.
eUmzug
Die elektronische Umzugsmeldung erfolgt über das Online-Portal «eUmzugCH» , welches eine kantonsübergreifende Verbundlösung darstellt. Noch sind nicht alle Kantone vollständig daran angeschlossen, d.h. bei einem Wegzug in einen anderen Kanton kann die Anmeldung in der neuen Gemeinde unter Umständen noch nicht elektronisch erfolgen. Es werden aber stetig mehr Gemeinden angeschlossen, sodass die elektronische Umzugsmeldung zukünftig flächendeckend in der gesamten Schweiz möglich sein soll. Die Voraussetzungen und Einschränkungen bei der Nutzung von «eUmzugCH» sind auf der Startseite des Portals übersichtlich aufgeführt.
Für Bauvorhaben in der Wohnzone gelten die kantonalen Bauvorschriften (vgl. dazu "Gesetzliche Grundlagen" auf der Seite des Bauinspektorates BL). Formulare für Baubewilligungen können beim Bauinspektorat BL heruntergeladen werden.
- Situationspläne für Bauvorhaben sind bei der Jermann AG zu beziehen.
Für die Beglaubigung muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen.
Telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Gebühr pro Beglaubigung Fr. 10.--
Bedingungen und Auflagen
1. Die Vorschriften über die Ausführung von Grabarbeiten im öffentlichen Areal ( Normblätter SNV 40 532, 40 538, 40 876 ) sind einzuhalten.
2. Für das Leitungswesen sind folgende Organe zuständig:
a) Grundbuchgeometer: Amt für Geoinformation, Liestal
b) Elektra: Elektra Baselland, Liestal
c) Telefon: Swisscom, Basel
d) TV-Anlage: EBL Telecom, Liestal
e) Wasser: Gemeinde Tenniken
f) Abwasser: Gemeinde Tenniken
g) Leitungskataster: Berchtold und Tosoni, Sissach
3. Besondere Bedingungen:
Beim Belagseinbau müssen Restflächen von weniger als 50 cm ( Abstand zum Randstein oder best. Belagsnaht) entfernt und neu eingebaut werden.
4.Gebühr:
Die Gebühr für die Benützung von öffentlichem Areal beträgt:
Fr. 10.- pro m' Belagsschnitt, jedoch im Minimum Fr. 100.-.
Fr. 100.- für Bauinstallationen.
Der Gemeinderat behält sich vor, weitere Gebühren zu erheben.
Tritt der Tod im Altersheim oder Spital ein, ist die Heim- oder Spitalleitung für die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung zuständig. Stirbt jemand zu Hause, muss sofort eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden. Die Altersheime und Spitäler melden Todesfälle mittels Todesbescheinigung direkt dem kantonalen Zivilstandsamt BL.
Für die Bestattung von Einwohnerinnen und Einwohner steht der Friedhof Tenniken zur Verfügung. Wird eine Bestattung ausserhalb von Tenniken gewünscht, müssen sich die Angehörigen zuerst bei der Wohnsitzgemeinde und dann bei der Bestattungsgemeinde melden.
Die Angehörigen werden gebeten, die Todesbescheinigung, das Familienbüchlein (Original) und bei Ausländern auch Pass und Ausländerausweis (Kopien) abzugeben. Wenn jemand zu Hause verstorben ist, übernimmt die Gemeindeverwaltung die amtliche Meldung ans Zivilstandsamt BL. In diesem Fall werden folgende Dokumente im Original benötigt: die Todesbescheinigung und das Familienbüchlein.
Die Bestattungen werden in der Regel von der Gemeindeverwaltung und dem Pfarramt organisiert.
Telefonische Voranmeldung ist erwünscht. Es werden wenn möglich Termine ausserhalb der Schalterstunden vereinbart.
Neu ist die Firma Koller Kaminfeger AG Feuerungskontrolle für die administrativen Aufgaben (Kontrolle und Administration der Öl-, Gas- und Holzfeuerungskontrolle) zuständig.
Kaminfeger Koller AG, Lerchenstrasse 7, 4434 Hölstein, Auskunft : 079 663 57 33 oder benno@kaminfeger-koller.ch
Es betrifft Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW, sowie Holz-Zentralfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW und Holz-Einzelraumfeuerungen, welche mit naturbelassenem Holz, unbehandeltem Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem Gewerbe, betrieben werden.
Holzfeuerungskontrolle – Erfassung der Objekte
Das Lufthygieneamt des Kanton Basel-Landschaft hat beschlossen, dass zukünftig auch Holzfeuerungen geprüft und in einem kantonalen Register geführt wer-den müssen. Die Erledigung dessen wurde an die Gemeinden delegiert (Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemein-den § 2, 1 und 3). Durch das Reglement über die Feuerungskontrolle der Gemein-de Tenniken (§ 10) ist die Kontrolle nun auch rechtlich seit dem 12.10.2024 geregelt.
Martin Krähenbühl, Diegten
Tel. 061 971 52 30
Gebührensätze:
Veranstaltungen
Bis 300 Personen/Plätze Fr. 50.- / Tag
Über 300 Personen/Plätze Fr. 150.- / Tag
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Freinachtbewilligung:
Bis 01.00 Uhr | Fr. 30.- pro Freinacht |
Bis 02.00 Uhr | Fr. 30.- pro Freinacht |
Bis 03.00 Uhr | Fr. 40.- pro Freinacht |
Bis 04.00 Uhr | Fr. 45.- pro Freinacht |
Bis 05.00 Uhr | Fr. 50.- pro Freinacht |
Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Pass- und Patentbüro
Hanspeter Ryf-Winter
Tel. 061 971 87 78
Provisorische Gemeindesteuern
Gemäss § 6 des Steuerreglementes der Gemeinde Tenniken vom 12.12.2000 hat der Gemeinderat das Skonto und den Verzugszins für das Steuerjahr 2024 beschlossen. Für die Gemeindesteuern 2024 gilt folgendes:
- Die Gemeindesteuern werden am 30.09.2024 fällig.
- Bei Zahlungen bis 30.06.2024 wird ein Skonto von 3 % gewährt.
- Nach dem Fälligkeitstermin (30. Sept.) wird auf den geschuldeten Beträgen ein Verzugszins von 5 % erhoben.
Sollten die aktuellen Faktoren - z.B. wegen Pensionierung, Arbeitsaufnahme etc.- gegenüber der provisorischen Rechnung massiv abweichen, können Sie die Gemeindeverwaltung kontaktieren, damit die Berechnungsgrundlage korrigiert wird. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass auf der provisorischen Rechnung 2024 keine Guthaben aus früheren Steuerjahren berücksichtigt sind. Solche Guthaben werden erst nach der definitiven Rechnungsstellung für das Jahr 20223 auf das Jahr 2024 gutgeschrieben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne zusätzliche Einzahlungsscheine zu.
Definitive Gemeindesteuern
Die Rechnungstellung der definitiven Gemeindesteuern erfolgt im gleichen Zeitraum wie die Staats- und Bundessteuern. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bestellungen von Einzahlungsscheinen und Kontoauszügen sowie Anfragen zur Raten- und Stundungsvereinbarungen
Die Gemeindeverwaltung hat ein Merkblatt für Grenzabstände für Einfriedungen erstellt:
Der Heimatausweis ist eine in der Regel befristete Bescheinigung dafür, dass der Inhaber oder die Inhaberin am Niederlassungsort registriert ist. Er wird für den Aufenthalt in einer Gemeinde ohne Absicht des dauernden Verbleibs während mindestens dreier aufeinander folgenden Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres, bzw. zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt.
Den Heimatausweis wird direkt am Schalter gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises abgegeben (Kosten Fr. 10.00).
Die Heimatkunde Tenniken wurde an der Vernissage vom 23. November 2002 als 50. Heimatkunde im Kanton vorgestellt.
Sie ist bei der Gemeindeverwaltung in Tenniken zu beziehen zum Preis von Fr. 40.00.
ADEV Liestal
Unterhalt Heizung
061 927 20 30
Gemäss geltendem Reglement über das Halten von Hunden muss bis Ende Februar des jeweiligen Jahres für alle Hunde, die sich in unserer Gemeinde aufhalten, die jährliche Gebühr entrichtet werden.
Die Gebühr beträgt für den ersten Hund im Dorf Fr. 100.-- und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 100.--.
Hunde, welche noch nicht angemeldet sind, müssen umgehend auf der Gemeindeverwaltung angemeldet und die Marke bezogen werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass das Halten von unangemeldeten Hunden strafbar ist.
Verstorbene, weggegebene oder weggezogene Hunde sind bei der Gemeinde sofort abzumelden ebenfalls sind die Mutationen im Amicus vorzunehmen. https://www.amicus.ch/Account/Login
Meldepflicht
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Ebenso ist die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden. Davon ausgenommen sind Hunde, die für Tierversuche gezüchtet und gehalten werden. Die Meldung bei der Gemeinde hat innert 14 Tagen zu erfolgen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Impfausweis
- Police der Haftpflichtversicherung
Die Hundemarke ist zurückzugeben. Hundemarken dürfen nicht auf andere Hunde übertragen werden. Geht die Hundemarke verloren, muss innert 10 Tagen eine neue gelöst werden.
Links zu:
Reglement über die Hundehaltung
Nationale Datenbank für Hunde Amicus
Identitätskarte
Wer einen neue Identitätskarte erhalten möchte, muss bei der Gemeindeverwaltung persönlich vorsprechen, um seine Identität nachzuweisen.
Für die Beantragung einer neuen Identitätskarte werden folgende Unterlagen benötigt:
- die bestehende Identitätskarte (IDK)
- ein aktuelles Passfoto (35mm x 45 mm) auf Fotopapier mit guter Auflösung (Vorgaben zum Foto)
- Polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben (Vorgehen finden Sie am Ende dieser Seite unter Ausweisverlust)
Gültigkeit Gebühren inkl. Portokosten
Erwachsene (ab 18 Jahren) 10 Jahre CHF 70.--
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahren) 5 Jahre CHF 35.--
Die Gebühr ist direkt bei der Bestellung bar, per EC oder Kreditkarte zu entrichten.
Profitieren Sie vom Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte zusammen bestellen). Für das Kombi-Angebot ist das Passbüro Basel-Landschaft zuständig.
Lieferfrist beträgt ca. 10 Arbeitstage (2 Wochen)
Ausweisverlust
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung. Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt.
ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.
Bruno Derungs, Tenniken
Tel. 061 971 35 17
Die Kadaversammelstelle Tenniken ist geschlossen. Ab dem 1. September 2023 können Kleintierkadaver bei der Kadaverstelle (Gemeindewerkhof) in Zunzgen fachgerecht entsorgt werden.
Kleintierkadaver bis zur Grösse einer Hauskatze können beim Gemeindewerkhof Zunzgen an der Dammstrasse (Ringstrasse 23 im Navigationssystem), im Kadaverraum, von 08.00 - 19.00 Uhr abgegeben werden. Die Kleintierkadaver dürfen dabei nicht in einem Abfallsack deponiert werden.
Haben Sie grössere Tiere zum Entsorgen, nehmen Sie bitte vorgängig Kontakt mit dem Werkhof Zunzgen auf. Tel.: 079 504 41 87 oder 079 799 76 32
Die Kinder- und Jugendzahnpflege bietet zusammen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Gemeinden und dem Kanton folgende Dienstleistungen:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18ten Geburtstag
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
- Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen bei freier Zahnarztwahl
- Reduzierter Tarif für alle Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch darüber hinausgehende Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit den Eltern abgerechnet.
Für sämtliche Behandlungen gilt die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Behandlungen bei einem ausserkantonalen Zahnarzt sind bewilligungspflichtig
Bei einem Eintritt von SchülerInnen der 1. und folgenden Klassen benötigt die Kinder- und Jugendzahnpflege eine Bestätigung des Zahnarztes, dass die Zähne gesund und kariessaniert sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Zähne vorgängig auf privater Basis saniert werden.
Die KESB Gelterkinden-Sissach bedient folgende Gemeinden: Anwil, Böckten, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Gelterkinden, Häfelfingen, Hemmiken, Itingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zunzgen.
https://www.kesb-bl.ch/behorden/kesb-gelterkinden-sissach/
Baugesuche für Kleinbauten werden vom Gemeinderat bewilligt. Für die Einreichung eines Kleinbaugesuchs sollte das unterstehende Formular ausgefüllt werden und mit allen geforderten Beilagen an den Gemeinderat Tenniken eingereicht werden.
Folgende Lokalitäten können über unser Reservationssystem gebucht werden:
Schulhaus Hofmatt
Saal 1. OG:
Geeignet für Familienfeste
Sitzplätze für 80 Personen
Saal DG:
Geeignet für Seminare/Vorträge
40 Sitzplätze
Kühlschrank vorhanden
Küche:
Geschirr für 80 Personen
Geschirrwaschmaschine, Kaffeemaschine, Kühlschrank sowie Steamer
vorhanden.
Gemeindesaal
Turnhalle Seematt
Inserate von Vereinen oder Firmen von Tenniken können wie folgt eingereicht werden.
Redaktionsschluss Mitteilungsblatt 2024
Redaktionsschluss 17.00 Uhr
September Montag, 16. September 2024
Oktober Montag, 14. Oktober 2024
November Montag, 11. November 2024
Dezember Montag, 16. Dezember 2024
Die Inserate müssen digital übermittelt werden.
Akzeptiertes Format: PDF oder Word
Senden an: mitteilungsblatt@tenniken.ch
Christina Ryf
Tel. 061 971 41 75
Jeden 1. Montag im Monat 10.00 – 11.00 Uhr Schulhaus Hofmatt, 1. Stock
Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, kann die Gemeindeverwaltung Tenniken Ihnen eine Niederlassungsbescheinigung ausstellen. Die Niederlassungsbescheinigung wird direkt am Schalter gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises abgegeben (Kosten Fr. 10.00).
Die Abgabe an Dritte erfolgt nur mit Vollmacht und Ausweiskopie.
Offene Jugendarbeit Region Sissach
Für die Offene Jugendarbeit Region Sissach ist die Abteilung Kind.Jugend.Familie.KJF der Stiftung Jugendsozialwerk durch den Trägerverein Offene Jugendarbeit Region Sissach beauftragt.
In Sissach befindet sich das Jugendzentrum Club Underground an der Zunzgerstrasse 58 bei der Sekundarschule. In den anderen Gemeinden sind die Jugendarbeitenden mehrmals jährlich mit dem mobilen Jugendtreffpunkt «Jugendmobil», einem Kleinlaster und «The Truck», einem Lastwagenanhänger, vor Ort präsent. Zusätzlich werden diverse Events und Projekte angeboten, wie beispielsweise die «FunSportNight» in den Wintermonaten.
Zudem ist ein mobiler Jugendarbeiter hauptsächlich in Sissach und zum Teil auch in den anderen Gemeinden unterwegs. Er trifft Jugendliche im öffentlichen Raum, hört bei individuellen Anliegen zu und bietet das Sport-Angebot «Parkour United» an. Bei Bedarf bieten die Jugendarbeitenden Beratungen an, um Jugendliche in ihren persönlichen Themen, die sie beschäftigen, zu unterstützen.
Dieses Angebot wird von der Gemeinde Tenniken und anderen Gemeinden in der Region finanziert.
Weitere Informationen zu Aktivitäten der Offenen Jugendarbeit finden Sie unter: www.deinticker.ch/sissach
Kontakt: club-underground-sissach@jsw.swiss
Offene Jugendarbeit Diegtertal
Für die Offene Jugendarbeit Diegertal ist die Abteilung Kind.Jugend.Familie.KJF der Stiftung Jugendsozialwerk durch die ref. Kirche Tenniken-Zunzgen beauftragt.
In Tenniken befindet sich der Jugendraum an der Alten Landstrasse 32 im ehemaligen Kino. Gemeinsam mit den Jugendlichen wird wöchentlich ein vielfältiges Programm in Tenniken und den umliegenden Gemeinden geplant und durchgeführt. Das Angebot richtet sich an Jugendliche in der 5. und 6. Klasse.
Dieses Angebot wird von der ref. Kirche Tenniken-Zunzgen finanziert.
Weitere Informationen zu Aktivitäten der Offenen Jugendarbeit Diegtertal finden Sie unter: https://www.deinticker.ch/diegtertal
Kontakt: jugendraum-tenniken@jsw.swiss
Von unserer Musikschule in Sissach aus betreuen wir über 800 Schülerinnen und Schüler aus 17 Gemeinden.
Es werden nur Karten an Einwohner von Tenniken verkauft. Verkauf am Schalter während den ordentlichen Öffnungszeiten. Zahlung mit Karte, Bar oder Twint. Es werden keine Reservationen entgegengenommen. Es erfolgt keine Postzustellung.
Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben. Weitere Auskünfte über eine Einzelperson erteilen die Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen nur, wenn dies zur Identifizierung nötig ist (wenn etwa mehrere Personen mit gleichem amtlichem Namen, Vornamen und Geburtsdatum gibt) oder wenn es zur Nachforschung erforderlich ist (etwa wenn eine Person an einen anderen Ort umgezogen ist) und wenn die gesuchstellende Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 3 Abs. 1 und 2 Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008, ARG, SGS 111)
Jede Person, die im Kanton Basel-Landschaft wohnt, hat aber ohne Angabe von Gründen das Recht, schriftlich die Bekanntgabe ihrer Daten durch die Gemeindeverwaltung sperren zu lassen (§ 26. Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (IGD)).
Gesperrte Daten darf die verantwortliche Behörde Privaten nicht bekannt geben, ausser in den Fällen von § 26 Abs. 2 IGD:
a. Wenn die Gemeindeverwaltung gesetzlich zur Bekanntgabe verpflichtet ist, z.B. an die Steuerverwaltung bei Wegzug einer Privatperson.
b. Wenn die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist, z.B. wenn sich ein Mündel der Betreuung durch den Privatvormund zu entziehen versucht und der Privatvormund die (Wegzug-)Adresse benötigt.
c. Wenn die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind, z.B. wenn ein Schuldner an einen andern Ort gezogen ist.
Aufträge zur Datensperrung sind gegebenenfalls schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten. Es sind alle Familienmitglieder, für die die Datensperrung gelten soll, namentlich aufzuführen.
Wir gehören zu den NPO-Spitex-Organisationen im Kanton Basellandschaft, die die ambulante Pflege und Betreuung von Menschen in ihrem Zuhause sicherstellen. Durch die Gemeinden sind wir mit einem Versorgungsauftrag ausgestattet.
Das Auftragsgebiet der Spitex Sissach und Umgebung umfasst folgende Gemeinden: Böckten, Diegten, Eptingen, Itingen, Nusshof, Sissach, Tenniken und Zunzgen.
https://www.spitex-sissach.ch/
Die neugeschaffene «Fachstelle für das Alter» der Versorgungsregion Oberbaselbiet öffnet ihre Türen jeweils am ersten und dritten Freitag des Monats in Sissach. Die Informations- und Beratungsstelle informiert und berät die Einwohnerinnen und Einwohner bei Fragen rund um das Thema Alter. Sie wird von Pro Senectute beider Basel im Auftrag der Gemeinden der Versorgungsregion Oberbaselbiet geführt.
Zur Versorgungsregion gehören die Gemeinden Böckten, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Gelterkinden, Itingen, Nusshof, Ormalingen, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wittinsburg und Zunzgen. Pro Senectute setzt sich seit jeher und mit umfangreichen Dienstleistungen für das Wohl älterer Menschen ein.
Die Beratungsstelle in Sissach befindet sich an der Hauptstrasse 115 (ehemalige Bezirksschreiberei) und ist ab dem Freitag, 4. August 2023, jeweils am ersten und dritten Freitag des Monats, von 09.30 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine Voranmeldung wird empfohlen, Sie können die Beratungsstelle aber auch ohne Termin besuchen.
Beratungsstelle Sissach
Pro Senectute beider Basel
Hauptstrasse 115
4450 Sissach
Freitag, 09.30–12.00 Uhr (1. und 3. Freitag des Monats / Voranmeldung wird empfohlen)
061 927 92 40
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich jeden Mittwochnachmittag von 13.30 bis 16.00 Uhr bei der Informations- und Beratungsstelle in Gelterkinden, welche sich im Alters- und Pflegeheim «Zum Eibach» befindet, beraten zu lassen.
Beratungsstelle Gelterkinden
Pro Senectute beider Basel
c/o Alters- und Pflegeheim «Zum Eibach»
Turnhallenstrasse 1
4460 Gelterkinden
Mittwoch, 13.30–16.00 Uhr (auch ohne Voranmeldung)
061 206 44 44
Weitere Informationen erhalten Sie :
https://www.vr-oberbaselbiet.ch/
Wasenmeister Werkhofteam
Natel 079 886 36 86
Wasenmeister Stv. Hans Portmann
Tel. 061 973 07 02
Die Wasseruhren werden in der Regel im November abgelesen. Der Wasserverbrauch und die Abwassergebühr werden aufgrund dieser Ablesung in Rechnung gestellt.