Die Gemeinde Zunzgen entnimmt am Pumpwerk Bleimatt aus dem Schottergrundwasserstrom des Diegtertals Rohwasser für die Trinkwasserversorgung.
Das geförderte Grundwasser dient der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Zunzgen und macht rund 85% der Eigenproduktion aus. Die restlichen rund 15% stammen aus den Gemeindeeigenen Hefletenquellen.
Die Nutzung des Pumpwerks Bleimatt basiert auf einer Ende 2016 abgelaufenen Konzession. Das über das Pumpwerk Bleimatt geförderte Grundwasser soll auch zukünftig für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Zunzgen genutzt werden.
Die aktuell rechtsgültigen Schutzzonen stammen aus dem Jahr 1991 und entsprechen nicht mehr den heutigen gesetzlichen Anforderungen. Vor dem Hintergrund der abgelaufenen Konzession wurde die Gemeinde Zunzgen vom kantonalen Amt für Umweltschutz und Energie aufgefordert, die Schutzzonen zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Dafür wurden in Zungen in den letzten Jahren umfangreiche hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen waren zuerst nur dem Talgrundwasserleiter gewidmet, zeigten in deren Verlauf aber, dass sich die Schutzzonen auch auf den Karstwasserleiter im Gebiet Rai / Zelgli östlich des Diegterbaches erstrecken müssen.
Die Untersuchungen resultierten in einem neuen Schutzzonenplan sowie einem neuen Reglement, zusammen bilden sie das neue Schutzzonendossier für das Pumpwerk Bleimatt. Mit dem Einbezug des Gebiets Zelgli überschneidet sich die Schutzzone auch mit dem Gemeindegebiet von Tenniken.
Der Kanton hat im Rahmen der Vorprüfung zu den Schutzzonen Stellung genommen. Er hält u.a. fest, dass die vorgeschlagenen Schutzzonen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Weitere aus der Stellungnahme hervorgegangene zwingende Vorgaben wurden in der Zwischenzeit umgesetzt. So wurde z.B. die Drainageleitung im Gebiet Zelgli zum Diegterbach weitergeführt, damit das Wasser nicht mehr in den Karstleiter versickert. Damit konnte eine Rückstufung der Schutzzone auf dem Gemeindegebiet von Tenniken von Zone S2 zu Zone S3 erreicht werden.
Als letzter Schritt zur Festsetzung der Schutzzonen steht nun die raumplanerische Umsetzung bevor. Die Schutzzonenausweisung im Kanton Basel-Landschaft erfolgt im Rahmen eines kommunalen Verfahrens.
Die neue Schutzzone betrifft wie erwähnt auch die Gemeinde Tenniken. Das Verfahren der raumplanerischen Umsetzung ist daher auch in Tenniken analog Zunzgen durchzuführen.
Das Verfahren für beide Gemeinden wird durch ein von der Gemeinde Zunzgen beauftragtes (und finanziertes) Fachbüro begleitet und beinhaltet folgende Schritte:
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Information der betroffenen Landeigentümer über die Änderung der Grundwasserschutzzonen (öffentliches I + Mv)
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Vorstellung des Schutzzonendossiers an der Einwohnergemeindeversammlung und Beschlussfassung
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Abwarten Referendumsfrist von 30 Tagen
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Öffentliche Planauflage der Schutzzonen und des Reglements (30 Tage)
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Antrag an den Regierungsrat zur Genehmigung des Schutzzonendossiers. Dieser entscheidet über allfällig unerledigte Einsprachen während der Planauflage und erlässt einen Beschluss.
Der ungefähre zeitliche Ablauf für den bevorstehenden Prozess ist wie folgt:
Termin/Zeitraum |
/Planungsschritt |
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2./3. Quartal 2025 |
Raumplanerische Umsetzung
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4. Quartal 2025 |
Genehmigung durch den Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft |
ab 1. Quartal 2026 |
Umsetzung von Massnahmen gemäss Reglementen |
Sollte Ihr Grundstück von der Schutzzonenmutation betroffen sein, prüfen Sie bitte, ob das Grundstück eine Last zu Gunsten Dritter aufweist (Durchleitungsrecht, Wegrecht etc.). Diese Dritten, wie auch allfällige Pächter bzw. Bewirtschafter von forst- und landwirtschaftlichen Nutzflächen sollten von Ihnen selbst informiert und auf die Publikation aufmerksam gemacht werden.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen – berücksichtigt werden können.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 1. März bis und mit 31. März 2025.
Die Unterlagen, bestehend aus
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Reglement
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Schutzzonenplan
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Konfliktplan
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Planungsbericht
können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Tenniken oder auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.
Stellungnahmen und Vorschläge sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen an:
Gemeinderat Tenniken, Alte Landstrasse 32, 4456 Tenniken
Für ergänzende Auskünfte stehen zur Verfügung:
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Lorenz Guldenfels, Projektleiter, Ing.büro Holinger AG, 061 926 23 88, lorenz.guldenfels@holinger.com
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Bruno Fedriga, Gemeinderat Zunzgen, 079 302 52 25, bruno.fedriga@zunzgen.ch